Liefer- Miet- und Zahlungsbedingungen

 

 

1.   Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die

Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung erfolgt ist.

 

2.  Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.

 

3.  Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde ( Voll- und Leergut ) sowie der Arten und

Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige  

Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14  

Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei

berechtigten  Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres

ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.

Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen sowie bei Rückbier, kann der   

Käufer Ersatz der Ware verlangen.  Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel die 

durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

      

          4.    Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche 

                 Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.

 

5.   Die Zahlung  aller Rechnungen hat sofort ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere

Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck oder Banklastschrift gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig sind.

   

6.  Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, usw. ( mit Ausnahme aller Einweggebinde ) werden dem Käufer nur leihweise überlassen.

Für Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Kohlensäureflaschen, usw. wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.

Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet. Reine Abholung von Leergut wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

7.  Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung

unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Kohlensäureflaschen dürfen vom Kunden nicht verliehen oder weiterverkauft werden, da der Käufer für die angelieferte Flasche mit der dazugehörenden Flaschen Nr. verantwortlich ist. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.    

 

8.  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.

 

9.  Gemietete Artikel sind von Mieter während der Mietzeit zu versichern. Der Mieter haftet für Verlust und Schäden an den gemieteten Artikeln. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht oder beschädigt zurück, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Ladenpreis berechnet. Im Reparaturfall übernimmt der Mieter die Reparaturkosten. 

     

9.1 Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende

     Stornierungskosten zu zahlen:

     Stornierungspauschale nach Reservierung und erfolgter Rechnungsstellung : € 5,00

     21 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises 

     ab 13 Tagen vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises

     Bei vereinbarter Lieferung zu einem Wochenende gilt der Freitag vorher als Mietbeginn.

     Sollte Getränke Bruns das gebuchte Leihmaterial zu dem ursprünglich Vereinbarten Mietbeginn erneut verleihen können, wird nur die Stornierungspauschale von € 5,00 erhoben.

     Sollte aufgrund Behördlicher Anordnung das Feiern nicht erlaubt sein, wird der bereits gezahlte Betrag zu 100 % zurückgezahlt.

 

     10.  Erfüllungsort und Gerichtsstand Oldenburg

 

     11.  Schlußbestimmungen

            Sollte eine Bestimmung von diesen Geschäftsbedingungen oder eine getroffene Vereinbarung                           unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder                

            Vereinbarungen davon nicht berührt.

 

Stand: 01.04.2022